GdB (Grad der Behinderung) feststellen.

Was ist der GdB? Warum sollte ich ihn beantragen? Wo mache ich das?

Das sind wohl die ersten Fragen die man hat, wenn einem dieser Begriff begegnet. Normalerweise sollte der Neurologe in einem seiner ersten Gespräche mit euch auch den Hinweis geben, dass man den GdB feststellen lassen sollte. Denn bei Parkinson ist ein Grad von 30 meist immer gesetzt. 

Zum einen bringt es bereits ab einem GdB von 30 steuerliche Vorteile und zum anderen besteht die Möglichkeit auf Antrag mit schwerbehinderten Menschen (als schwerbehindert gilt man ab einem GdB von 50 ) gleichgestellt zu werden. 

Dies wiederum hat weitreichende Folgen unter anderem für berufstätige Menschen. Wie z. B. besserer Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage (ab einem Grad von 50).

Beantragt werden muss der GdB beim Versorgungsamt. Man reicht dort das Formular ein (in manchen Bundesländern geht dies bereits online). Dem Antrag sollte man gleich die aktuellsten Befunde des Neurologen und/oder Hausarztes beilegen. Wer bereits eine Reha oder einen Klinikaufenthalt hatte, kann diese Befunde ebenfalls mit einreichen. Allerdings muss man das nicht zwingend selbst machen. Man verpflichtet sich im Antrag dazu, dass das Versorgungsamt die erforderlichen Unterlagen bei den jeweiligen Ärzten anfordern darf. Meist geht es jeodch schneller, wenn man diese Unterlagen bereits mit einreicht. Ein Sachbearbeiter sowie ein Mitarbeiter des medizinischen Dienstes vom Versorgungsamt trifft dann die Entscheidung, welchen Grad der Behinderung man erhält. 

Hier eine Tabelle an der man ersehen kann was wie möglich ist. Wobei diese nur als Anhaltspunkt gilt, jeder Fall wird individuell betrachtet. 

Ohne Werbung für den VdK machen zu wollen, aber hier ist es auch noch ein mal zusammenfassend gut erklärt.