Wer einen GdB von mindestens 30 - 40 hat, hat die Möglichkeit einen Gleichtellungsantrag zu stellen. Mit einem Gleischstellungsantrag wird ermittelt, ob ma einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden kann. Den Antrag stellt man über die Bundesangentur für Arbeit. Dies kann online gemacht werden.

Wer nicht möchte, dass der derzeitige Arbeitgber davon erfährt, der kann dies angeben. Manchmal ist es aber auch vorteilhaft den Arbeitgber anzugeben, da er dann ebenfalls eine Fragebogen bekommt. Die Angaben des Arbeitgebers können den Antrag positiv beeinflussen. Aber wie gesagt, man muß ihn nicht angeben.

Folgende Vorteile könne durch den Gleichstellungsantrag entstehen:

-  besonderer Kündigungsschutz

-  Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung

-  Betreuung durch spezielle Fachdienste

-  Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)

Nicht dazu zählen Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Rentenvoraussetzungen.

Man kann mit einer Gleichstellung möglicherweise seinen Arbeitsplatz sichern, falls dieser zum Beispiel gefährdet ist durch:

-  häufiges Fehlen aufgrund der Behinderung

-  geringere Belastbarkeit

-  eingeschränkte berufliche und / oder regionale Mobilität

 

Mehr Informationen bzw. den Antrag dazu, findet ihr auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.